Dies ist eine Übersetzung zur Information. Verbindlich ist die polnische Fassung (Regulamin i ogólne warunki sprzedaży).
Teil A. Nutzungsbedingungen für panciepelko.pl
A.1. Anbieter
Die Website unter panciepelko.pl (die „Website“) wird betrieben von Beat Hangartner, Einzelunternehmer unter der Marke Pan Ciepełko, mit Sitz in Gdańsk (Danzig), Polen, eingetragen im polnischen Gewerberegister CEIDG (dort ist die Geschäftsadresse veröffentlicht), USt-IdNr. PL5833495608, REGON 527118848, E-Mail: [email protected] (der „Anbieter“, „wir“).
Dieser Teil A ist das Regelwerk für elektronisch erbrachte Dienste im Sinne von Art. 8 des polnischen Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Diensten auf elektronischem Weg.
A.2. Art und Umfang der elektronisch erbrachten Dienste
Über die Website stellen wir unentgeltlich bereit:
- Informationen über die Pan-Ciepełko-Plattform, unsere Leistungen und Projekte;
- die Möglichkeit, uns per E-Mail zu kontaktieren („mailto“-Links) — die Website enthält derzeit keine Formulare und keine Benutzerkonten.
Sollten wir eine Selbstbedienungsplattform mit Benutzerkonten (Portal für Architekten und Investoren) freischalten, gelten dafür gesonderte Plattformbedingungen, die bei der Registrierung akzeptiert werden.
A.3. Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung der Website sind ein Gerät mit Internetzugang und ein aktueller Browser mit Unterstützung für HTML5, CSS3 und TLS erforderlich. JavaScript und Cookies sind zum Lesen der Inhalte nicht nötig; sie werden für das Einwilligungsbanner und die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Analysetools benötigt.
A.4. Abschluss und Beendigung des Vertrags über elektronische Dienste
Der Vertrag über die unentgeltliche Erbringung elektronischer Dienste kommt mit dem Aufruf der Website zustande und endet mit dem Verlassen der Website. Eine Registrierung oder sonstige Handlung ist nicht erforderlich.
A.5. Verbot rechtswidriger Inhalte und Nutzungsregeln
Nutzer haben die Website rechtmäßig und nach guter Sitte zu verwenden. Untersagt sind das Bereitstellen rechtswidriger Inhalte, auch per E-Mail, sowie Handlungen, die den Betrieb der Website stören (insbesondere Versuche unbefugten Zugriffs, automatisiertes massenhaftes Herunterladen von Inhalten zu Zwecken, die Rechte des Anbieters verletzen, oder das Verbreiten von Schadsoftware).
A.6. Geistiges Eigentum
Die Inhalte der Website — Texte, Grafiken, Schemata, Logo, die Wortmarke „Pan Ciepełko“ und die Bildmarke, Seitenlayout und Code — sind urheber- und kennzeichenrechtlich geschützt und gehören dem Anbieter oder werden unter Lizenz genutzt. Ansehen und Zitieren im Rahmen der gesetzlichen Schranken mit Quellenangabe ist zulässig. Eine kommerzielle Nutzung der Inhalte, auch zum Training von Modellen oder zur Erstellung konkurrierender Produkte, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Die Indexierung der Website durch Suchmaschinen und KI-Assistenten zur Anzeige von Links, Zusammenfassungen und Antworten mit Quellenangabe ist zulässig; die Regeln für Robots legt die Datei robots.txt fest.
A.7. Haftung für Website-Inhalte
Die Inhalte der Website dienen der Information und stellen kein Angebot im Sinne von Art. 66 des polnischen Zivilgesetzbuchs dar. Technische Daten, Zahlenbeispiele und Projektbeschreibungen veranschaulichen Möglichkeiten; die Parameter eines konkreten Projekts ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot. Wir bemühen uns um einen unterbrechungsfreien Betrieb, garantieren jedoch nicht das Ausbleiben von Unterbrechungen durch Wartung oder Ursachen außerhalb unseres Einflusses.
A.8. Beanstandungen zur Website
Beanstandungen zum Betrieb der Website können mit Problembeschreibung und Kontaktdaten an [email protected] gerichtet werden. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen nach Eingang.
A.9. Personenbezogene Daten und Cookies
Die Verarbeitung personenbezogener Daten und der Einsatz von Cookies sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Teil B. Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen (AGB)
B.1. Geltungsbereich
- Die AGB gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verträge, in denen der Anbieter (auch: „Verkäufer“) Waren an Unternehmer und Verbraucher (der „Käufer“) verkauft oder Leistungen für sie erbringt, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
- Die Bestimmungen eines individuellen Angebots oder Vertrags gehen den AGB vor. Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
- Gegenüber Verbrauchern sowie Einzelunternehmern, die einen nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beruflicher Art verbundenen Vertrag schließen (Art. 385⁵, 556⁴ und 558¹ des polnischen Zivilgesetzbuchs), gelten zusätzlich Abschnitt B.12 und die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften. Bei Widersprüchen haben diese Vorrang.
B.2. Begriffe
- Waren — Geräte, Komponenten, Zubehör und zugehörige Softwarelizenzen, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
- Vorprojekt — ein Konzept für ein Energie- oder Gebäudeautomationssystem (Vorplanungsunterlagen: Schemata, Listen, Simulation, Bericht), erstellt auf Grundlage der vom Käufer bereitgestellten Informationen.
- Softwareinbetriebnahme — das Aufspielen, Parametrieren und Aktualisieren der Software der Waren sowie der Funktionstest ihres Betriebs, ausschließlich über eine Datenschnittstelle (lokal oder remote), an Waren, die zuvor vom Käufer oder dessen Installateur montiert, verdrahtet, angeschlossen und unter Spannung gesetzt wurden.
- Wartung — Systemwartungsleistungen über die Datenschnittstelle: Software-Updates, Ferndiagnose, kleinere Konfigurationsanpassungen.
- Leistungen — Vorprojekt, Softwareinbetriebnahme und Wartung.
- Elektroarbeiten — alle Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Netzen mit einer Nennspannung über 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung, einschließlich Arbeiten in Verteilern, Verlegen und Anschließen von Leitungen, Einbau oder Austausch von Schutzeinrichtungen, Ein- und Ausschalten von Versorgungskreisen, Schutz- und Abnahmemessungen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die einen Betrieb (eksploatacja) im Sinne von Art. 54 des polnischen Energiegesetzes darstellen.
B.3. Getrennte Leistungen
- Vorprojekt, Lieferung von Waren, Softwareinbetriebnahme und Wartung sind getrennte Leistungen. Jede wird gesondert angeboten, bepreist, bestellt, erbracht, abgenommen und in Rechnung gestellt, mit eigener Einordnung in die polnische Produkt- und Dienstleistungsklassifikation (PKWiU).
- Der Käufer kann jede Leistung unabhängig von den anderen bestellen. Insbesondere: Waren können ohne Vorprojekt und ohne Softwareinbetriebnahme erworben werden; Softwareinbetriebnahme und Wartung können für anderswo gekaufte Geräte bestellt werden; ein Vorprojekt kann mit jedem beliebigen Lieferanten und Ausführenden umgesetzt werden.
- Die Softwareinbetriebnahme ist nicht standardmäßig Teil der Warenlieferung und wird nur erbracht, wenn sie gesondert bestellt und bepreist wurde. Der Warenpreis enthält keine Leistungen.
- Die Preise der Leistungen werden nach Umfang oder Stunden festgelegt und sind kein Prozentsatz des Warenwerts. Wir gewähren keine Rabatte, die an die Bestellung einer anderen Leistung gebunden sind.
B.4. Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss
- Angebote gelten für den darin genannten Zeitraum, andernfalls 30 Tage ab Ausstellung. Preise sind in polnischen Złoty oder Euro netto angegeben und werden um die am Rechnungsdatum geltende Mehrwertsteuer erhöht.
- Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Käufer (E-Mail genügt) oder mit Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer zustande. Jede Leistung hat eine eigene Auftragsbestätigung.
- Änderungen des Umfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Vereinbarung und können Preis und Termin beeinflussen.
B.5. Vorprojekt
- Das Vorprojekt ist ein Konzept, keine Ausführungsplanung, und ersetzt nicht die nach Baurecht erforderliche Bau- oder Fachplanung. Es wird als Planungshilfe auf Grundlage der vom Käufer bereitgestellten Zeichnungen, Daten und Annahmen erstellt, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit der Käufer verantwortlich ist.
- Vor Bestellung von Material oder Ausführung jeglicher Arbeiten auf Grundlage des Vorprojekts muss es von einem Installateur oder Planer mit den gesetzlich erforderlichen Qualifikationen — insbesondere dem Qualifikationsnachweis nach Art. 54 des polnischen Energiegesetzes oder den einschlägigen Bauberechtigungen — geprüft, verifiziert und freigegeben werden. Der Verkäufer haftet nicht für Arbeiten oder Materialbestellungen auf Grundlage eines nicht so geprüften Vorprojekts.
- Simulationsergebnisse (Verbrauch, Erzeugung, Kosten, Amortisation) sind eine Prognose auf Grundlage historischer Daten und offengelegter Modellannahmen. Die tatsächlichen Ergebnisse hängen von Wetter, Energiepreisen, Nutzung des Gebäudes und Ausführungsqualität ab. Der Verkäufer garantiert das Erreichen der Prognosewerte nicht.
- Die Lieferfrist läuft ab Eingang der vollständigen Eingangsdaten und der Anzahlung, sofern vereinbart. Der Käufer hat 14 Tage, um Anmerkungen zum übergebenen Vorprojekt mitzuteilen; bleiben Anmerkungen aus, gilt es als abgenommen.
- Der Verkäufer räumt dem Käufer eine nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Lizenz ein, das Vorprojekt für Bau und Betrieb des betreffenden Objekts zu nutzen, einschließlich der Weitergabe an Ausführende, Planer und Finanzierungsinstitute. Die Nutzung für andere Objekte oder die Weitergabe an Wettbewerber des Verkäufers bedarf dessen Zustimmung. Methoden, Modelle und Werkzeuge, die zur Erstellung des Vorprojekts verwendet wurden, bleiben Eigentum des Verkäufers.
B.6. Lieferung von Waren
- Waren werden im Werkszustand, unverarbeitet, mit der Herstellerdokumentation geliefert. Der Verkäufer montiert oder konfiguriert die Waren im Rahmen der Lieferung nicht.
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein garantierter Termin vereinbart ist. Der Verkäufer informiert unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht mit Übergabe der Waren an den Käufer oder den Frachtführer auf den Käufer über (gegenüber Verbrauchern: mit Übergabe an den Verbraucher). Der Käufer hat die Sendung bei Empfang zu prüfen und sichtbare Schäden dem Frachtführer und dem Verkäufer zu melden.
- Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt, Art. 589 des polnischen Zivilgesetzbuchs).
- Standardwaren können ohne Vorprojekt bestellt werden. Der Verkäufer prüft dann nicht die Eignung der Waren für den vom Käufer beabsichtigten Zweck, sofern keine Beratungsleistung bestellt wurde.
B.7. Softwareinbetriebnahme — Voraussetzungen und Ausschlüsse
- Die Leistung des Verkäufers umfasst ausschließlich Tätigkeiten über die Datenschnittstelle. Der Verkäufer führt keine Elektroarbeiten aus und verpflichtet sich nicht dazu, ebenso wenig zu mechanischer Montage, Befestigung, Bohren, Verkabelung, Bau-, Montage- oder Ausbauarbeiten, Anschlüssen an Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Sanitäranlagen oder sonstigen Leistungen bau- oder installationstechnischer Art, einschließlich Leistungen der Abteilung 43 PKWiU. Solche Arbeiten sind nicht im Preis enthalten und nicht Vertragsbestandteil — auch wenn die Waren zum dauerhaften Einbau in ein Gebäude bestimmt sind.
- Vor Beginn der Softwareinbetriebnahme stellt der Käufer auf eigene Kosten und Gefahr sicher, dass: (a) die die Waren versorgende Elektroinstallation von einer Person mit dem nach Art. 54 des polnischen Energiegesetzes erforderlichen Qualifikationsnachweis fertiggestellt, geprüft und unter Spannung gesetzt wurde und Abnahme- und Schutzmessprotokolle vor Ort vorliegen; (b) die Waren gemäß Herstellerdokumentation korrekt montiert, verdrahtet und mit Strom versorgt sind; (c) Netzwerkverbindung, Adressierung und Zugangsdaten für die Inbetriebnahme verfügbar sind; (d) der Einsatzort sicher und zugänglich ist. Der Käufer bestätigt die Erfüllung dieser Voraussetzungen vor dem vereinbarten Termin per E-Mail.
- Sind die Voraussetzungen nach Absatz 2 nicht erfüllt, kann der Verkäufer den Beginn der Softwareinbetriebnahme verweigern oder sie unterbrechen und dem Käufer die entstandenen Fahrt-, Bereitschafts- und Neuterminierungskosten zu den Sätzen des Angebots berechnen. Das Personal des Verkäufers ist in keinem Fall zur Ausführung von Elektroarbeiten verpflichtet; eine entsprechende Anweisung des Käufers ist unwirksam.
- Die Installation der Waren erfolgt durch den Käufer auf eigene Kosten und Gefahr oder durch einen von ihm beauftragten Dritten. Der Verkäufer ist nicht Partei einer solchen Vereinbarung und übernimmt keine Verantwortung für Auswahl, Qualifikation oder Arbeit des Installateurs oder für die Übereinstimmung der Installation mit Vorschriften, Herstelleranweisungen oder Gebäudeplanung.
- Technische Dokumentation, Datenblätter, Anleitungen, Schaltpläne und informelle technische Hinweise des Verkäufers haben rein informativen Charakter, stellen keine Planungs-, Überwachungs-, Installations- oder Beratungsleistung dar und begründen keine Verpflichtung hinsichtlich des Installationsergebnisses.
- Die Softwareinbetriebnahme endet mit einem Funktionstest und einem Abnahmeprotokoll (E-Mail genügt). Im Test festgestellte Mängel behebt der Verkäufer im Rahmen des Vertrags; bleiben Anmerkungen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe des Protokolls aus, gilt die Leistung als abgenommen.
B.8. Wartung
- Die Wartung ist eine eigene, bepreiste Position des Angebots und wird — sofern bestellt — standardmäßig für die ersten 24 Monate ab Softwareinbetriebnahme erbracht; danach kann sie über einen separaten Servicevertrag fortgeführt werden.
- Die Wartung umfasst Software-Updates, Ferndiagnose und kleinere Konfigurationsanpassungen über die Datenschnittstelle. Sie umfasst keine Arbeiten an der Elektroinstallation, keine Behebung von Folgen unsachgemäßer Installation oder Bedienung, keine Systemerweiterungen und keinen Geräteaustausch.
- Die Wartung kann nach einem Konfigurationsaudit auch für Systeme bestellt werden, deren Geräte bei einem anderen Lieferanten gekauft wurden.
B.9. Zahlung
- Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Standardmäßig: Vorprojekt — 50 % Anzahlung bei Bestellung, Rest bei Übergabe; Waren — Vorkasse vor Versand; Softwareinbetriebnahme und Wartung — nach Erbringung bzw. je Periode, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnung.
- B2B-Rechnungen werden über das polnische nationale E-Rechnungssystem (KSeF) ausgestellt. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer gesetzliche Verzugszinsen (im Geschäftsverkehr: gesetzliche Verzugszinsen für Handelsgeschäfte) berechnen und weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
- Unterliegt ein Geschäft dem obligatorischen Split-Payment-Verfahren, trägt die Rechnung den entsprechenden Vermerk, und der Käufer zahlt gemäß polnischem Umsatzsteuergesetz.
B.10. Garantie, Gewährleistung, Haftung
- Für Waren gilt die Herstellergarantie zu den Bedingungen der Garantieurkunde. Der Verkäufer unterstützt bei Garantiefällen.
- Zwischen Unternehmern ist die Gewährleistungshaftung des Verkäufers für Mängel der Waren (rękojmia) ausgeschlossen (Art. 558 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs), vorbehaltlich Abschnitt B.12 gegenüber Einzelunternehmern mit Verbraucherrechten.
- Die Haftung des Verkäufers umfasst die Waren im gelieferten Zustand und — soweit bestellt — die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. Sie umfasst keine Mängel, Schäden oder Fehlfunktionen infolge unsachgemäßer Installation, Verkabelung, Stromversorgung, Integration mit anderen Systemen, Betriebs entgegen der Herstelleranleitung, Konfigurationsänderungen durch Dritte oder unrichtiger bzw. unvollständiger Eingangsdaten des Käufers.
- Zwischen Unternehmern ist die Gesamthaftung des Verkäufers aus einem Vertrag auf die Nettovergütung der Leistung begrenzt, auf die sich der Schaden bezieht, und umfasst keinen entgangenen Gewinn, keine Betriebsunterbrechung und keine mittelbaren Schäden.
- Keine Bestimmung der AGB schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, die nach zwingendem polnischem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, insbesondere die Haftung für Personenschäden und für vorsätzlich verursachte Schäden.
- Die Ausschlüsse der AGB beschränken nicht die Pflichten des Verkäufers als Händler nach den Produktsicherheitsvorschriften (CE-Kennzeichnung, Richtlinien LVD/EMC/RED).
B.11. Reklamationen
Reklamationen zu Waren und Leistungen sind an [email protected] oder schriftlich an die im CEIDG veröffentlichte Geschäftsadresse zu richten, mit Beschreibung des Mangels, Datum der Feststellung, Rechnungs- oder Bestellnummer und — soweit möglich — Fotos oder Logs. Der Verkäufer nimmt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Stellung. Gegenüber Verbrauchern gilt das Ausbleiben einer Antwort in dieser Frist als Anerkennung der Reklamation.
B.12. Bestimmungen für Verbraucher und Einzelunternehmer mit Verbraucherrechten
- Dieser Abschnitt gilt für Verbraucher sowie für natürliche Personen, die einen unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit verbundenen Vertrag schließen, wenn sich aus dem Vertrag ergibt, dass er für sie keinen beruflichen Charakter hat (zusammen: der „Verbraucher“).
- Vertragsmäßigkeit. Gegenüber Verbrauchern haftet der Verkäufer für die Vertragswidrigkeit der Ware nach dem polnischen Verbraucherrechtegesetz vom 30. Mai 2014 (Kapitel 5a) für zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Der Ausschluss in Abschnitt B.10 Abs. 2 gilt nicht. Auch die Haftungsbeschränkung in Abschnitt B.10 Abs. 4 gilt gegenüber Verbrauchern nicht.
- Widerrufsrecht. Ein Verbraucher, der einen Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, kann ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, durch Erklärung an [email protected] oder schriftlich; das Musterformular in Anhang 2 des Verbraucherrechtegesetzes kann verwendet werden. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware, bei Leistungen mit Vertragsschluss. Der Verkäufer erstattet Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Erklärung; der Verbraucher sendet die Ware innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten zurück und haftet für einen Wertverlust, der auf einen über die Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgehenden Umgang zurückgeht.
- Ausnahmen vom Widerrufsrecht (Art. 38 des Verbraucherrechtegesetzes): Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei (a) Leistungen, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vollständig erbracht wurden, nachdem er darüber informiert wurde, dass er mit der Erbringung sein Widerrufsrecht verliert, und dies zur Kenntnis genommen hat; (b) nicht vorgefertigten Waren, die nach Spezifikation des Verbrauchers hergestellt oder konfiguriert wurden oder seinen individuellen Bedürfnissen dienen; (c) digitalen Inhalten, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist geliefert wurden. Verlangt der Verbraucher den Beginn einer Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerruft anschließend, zahlt er für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
- Außergerichtliche Streitbeilegung. Verbraucher können außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren nutzen, unter anderem die Unterstützung des kommunalen Verbraucherombudsmanns, von Verbraucherorganisationen oder der Woiwodschaftsinspektorate der Handelsinspektion (Mediation, ständige Schiedsgerichte). Informationen: uokik.gov.pl.
B.13. Vertraulichkeit und Daten
- Die Parteien behandeln technische, geschäftliche und organisatorische Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten, vertraulich. Vom Käufer bereitgestellte Zeichnungen, Gebäude- und Betriebsdaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und über die vom Käufer benannten Ausführenden und die in der Datenschutzerklärung genannten Auftragsverarbeiter hinaus nicht an Dritte weitergegeben.
- Personenbezogene Daten verarbeiten wir gemäß der Datenschutzerklärung. Stellt der Käufer Daten Dritter bereit (z. B. von Wohnungseigentümern, Gästen), sichert er zu, dafür eine Rechtsgrundlage zu haben; für Betriebsdaten des Objekts schließen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
B.14. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Nicht- oder Schlechterfüllung infolge höherer Gewalt, einschließlich Lieferunterbrechungen bei Herstellern, Netzausfällen oder hoheitlicher Maßnahmen. Fristen verlängern sich entsprechend; dauert das Hindernis länger als 90 Tage, kann jede Partei hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
B.15. Schlussbestimmungen
- Auf die Verträge findet polnisches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
- Streitigkeiten zwischen Unternehmern entscheidet das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Für Verbraucher richtet sich die Zuständigkeit nach den allgemeinen Vorschriften.
- Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
- Die AGB können geändert werden; für vor der Änderung geschlossene Verträge gilt die am Tag des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die aktuelle, datierte Fassung ist unter panciepelko.pl/de/agb abrufbar.
- Verbindlich ist die polnische Fassung der Nutzungsbedingungen und AGB. Die englische und die deutsche Fassung dienen der Information; bei Abweichungen gilt der polnische Text.